Wertscheck-Abrechnung
Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs können auch Wertschecks und Karten als effizienter Steuervorteil genutzt werden.
Die Wertschecks werden vom Finanzamt bis zu einem monatlichen Betrag von 50,00 € als Sachbezug für den Arbeitnehmer behandelt. Der steuerliche Vorteil liegt darin, dass Sachbezüge in Höhe von bis zu 50,00 € von der Lohnsteuer sowie von den Sozialabgaben befreit sind.
Die Abrechnung der monatlichen Wertscheck-Abrechnungen und der Versandt an die Akzeptanzpartner (Sodexho, Edenred, etc.) erfolgt unmittelbar am Monatsanfang und gewährleistet daher einen schnellen Geldeingang auf Ihrem Girokonto.
Als Buchhaltungsbüro übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Abrechnung der Wertschecks und Gutscheine.